Die Kantonalen Betreuungsrichtlinien
"Familienergänzend, Schulergänzend und ausserschulisch"
Die unterschiedlichen Angebote und ihre Bedeutung
Kinderhüeti
- Kinderbetreuung vorwiegend im Familienzentrum an einzelnen Tagen. Für Kinder von 3 Monaten bis 5 Jahren während 1 – 3 Stunden
- Keine Anforderungen an die Betreuenden
Spielgruppe
- Treffen von 8-10 Kindern während 2 – 2.5 Stunden an einem oder mehreren Tagen in der Woche ohne Schulferien.
- 1 Spielgruppenleiterin, meist eine zweite Person.
- Anforderungen an das Betreuungspersonal: Ausbildung zur Spielgruppenleiterin
- Anforderungen an die Räumlichkeiten: mind. 60m2, genügend Tageslicht, ansprechende Einrichtung
- Link Schweiz. Spielgruppen-Leiterinnen-Verband SSLV
Tageseltern
- Maximal 5 Tageskinder (eigene Kinder zählen nicht als Tageskinder)
- Mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage / Nächte pro Woche anwesend ist (praxisgemäss entsprechend 20 oder mehr Stunden, Tages- und Nachtstunden zählen gleich).
Betreuung gegen Entgelt
Werden während mehr als 20 Stunden Kinder betreut und sind zumindest zeitweise mehr als fünf Kinder anwesend, so untersteht die Tagesfamilie den Bestimmungen über Krippen bzw. Horte (auch wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt).
Anforderungen Tageseltern:
- Strafregisterauszug
- Jede Tagesmutter / jeder Tagesvater absolviert (unabhängig von der Vorbildung) eine obligatorische Grundbildung von mindestens 18 Stunden (im 2016 sind es 24 Stunden) (mit 100-prozentiger Präsenzzeit).
- Zusätzlich ist der Besuch eines Nothelferkurses für Kleinkinder (mindestens 6 Stunden) obligatorisch. Der Besuch des Nothelferkurses entfällt, wenn die Tagesmutter / der Tagesvater diesen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Tätigkeitsaufnahme absolviert hat. Grundbildung und Nothelferkurs müssen innerhalb von 24 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit als Tageseltern absolviert werden.
- Zusätzlich verpflichtet sich jede Tagesmutter / jeder Tagesvater jährlich eine Weiterbildung von mindestens 3 Stunden zu absolvieren. Die regionale / kantonale Organisation oder die einzelne Tagesfamilienorganisation, die Weiterbildung anbietet, ist frei bei der Themenwahl, sofern das Thema einen Bezug zur Tätigkeit hat. Der VZT sowie kibesuisse veröffentlicht auf der Webseite eine Liste mit möglichen Weiterbildungsthemen.
- Meldeverfahren für Tagesfamilien bei Zuständigkeit des Amtes für Jugend und Berufsberatung
Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Kinderhort
- 11-12 Kinder pro Gruppe (2 Jahre bis 4 Jahre)
- Verschiedene Gruppenarten: Säuglingsgruppe, altersgemischte Gruppe, verschiedene Modelle (Tandem, Götti.)
- Bei Hort 22 Kinder pro Gruppe
Anforderungen an das Betreuungspersonal:
- 1 Fachperson Betreuung (3 jährige pädagogische Ausbildung oder höher)
- 1-2 weitere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen pro Gruppe (Miterzieherin, Lernende, Praktikanten, Assistenten.)
- Weiterbildung zur KiTa Leitung für die Krippenleitung
- Strafregisterauszüge für alle Mitarbeiter
Weitere Anforderungen:
- Pädagogisches Konzept
- Qualitätsmanagement
- Aufsicht
- Konzeptualisierung
- Räume und Einrichtung
Kindertagesstätten
- erfüllen eine Vielzahl an Richtlinien
- werden eingehend überprüft
- arbeiten mit verschiedenen Dienststellen zusammen
- beraten die Eltern bei Schwierigkeiten
- arbeiten mit den Eltern zusammen
- fördern die Kinder in ihren Interessen
- Link AJB Krippenrichtlinien und Hortrichtlinien
http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/kinder_jugendhilfe/fe